AGB - Verbraucher
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SANIROVA GmbH Haus- und Wohnungssanierung
für Kunden und Auftraggeber
Stand: 25.08.2026
Vertragspartner ist die
SANIROVA GmbH Haus- und Wohnungssanierung
Kurfürstendamm 30
10719 Berlin
Deutschland
E-Mail: info@sanirova.de
Telefon: +49 (0)30 628 66 848
vertreten durch den Geschäftsführer Tamer Ates
(nachfolgend „SANIROVA“ oder „Auftragnehmer“).
Diese AGB gelten für Verträge über Sanierungs-, Ausbau-, Abdichtungs-, Dämm- und sonstige Handwerksleistungen, die SANIROVA gegenüber Verbrauchern und Unternehmern erbringt. Individuelle Vereinbarungen und die konkrete Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1 Diese AGB gelten für alle Angebote und Verträge zwischen SANIROVA und dem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
1.2 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn SANIROVA ihnen ausdrücklich zustimmt.
1.3 Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind in erster Linie das von SANIROVA bestätigte Angebot bzw. die Auftragsbestätigung einschließlich Anlagen, Leistungsverzeichnis, Plänen und ausdrücklich einbezogener Nachträge.
2. Projektanfrage, Projektprüfung und Vertragsschluss
2.1 Eine Anfrage über die Website, telefonisch, per E-Mail oder über ein Formular ist unverbindlich und verpflichtet SANIROVA nicht zur Annahme des Projekts.
2.2 Der Auftraggeber stellt die für die Projektprüfung erforderlichen Angaben nach bestem Wissen vollständig und richtig zur Verfügung. Hierzu können insbesondere Fotos, Grundrisse, Pläne, Flächen- und Maßangaben, Projektbeschreibung, Ausführungszeitraum, Budgetangaben und sonstige projektbezogene Unterlagen gehören.
2.3 SANIROVA kann eine Anfrage zunächst anhand der übermittelten Unterlagen prüfen. Eine Vor-Ort-Besichtigung oder ein Aufmaß erfolgt nur, wenn dies für die fachliche Prüfung, Kalkulation oder Ausführung erforderlich ist.
2.4 Angebote und Kostenschätzungen, die auf Kundenangaben, Fotos, Plänen oder sonstigen Unterlagen ohne abschließende Vor-Ort-Prüfung beruhen, stehen hinsichtlich noch nicht verifizierter Maße, Mengen und örtlicher Gegebenheiten unter dem Vorbehalt der späteren fachlichen Prüfung. Erforderliche Anpassungen werden mit dem Auftraggeber abgestimmt.
2.5 Sofern ein Angebot nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet ist, stellt es zunächst eine Aufforderung zur Auftragserteilung dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt und SANIROVA den Auftrag anschließend bestätigt oder mit der Ausführung beginnt.
2.6 Kann SANIROVA ein angefragtes Projekt nicht selbst übernehmen, kann dem Interessenten freiwillig ein kostenloser Vermittlungsservice der RENOVISTO GmbH angeboten werden. Eine Übermittlung an RENOVISTO erfolgt nur nach gesonderter, freiwilliger und nicht vorausgewählter Zustimmung des Interessenten. Der Vermittlungsprozess ist rechtlich von einem Vertrag mit SANIROVA getrennt; ergänzend gelten die Bedingungen und Datenschutzhinweise von RENOVISTO.
3. Leistungsumfang und eingesetzte Materialien
3.1 SANIROVA schuldet ausschließlich die vereinbarten Leistungen. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
3.2 Soweit im Angebot bestimmte Fabrikate oder Produkte genannt sind und deren Verwendung nicht ausdrücklich als zwingend vereinbart wurde, kann SANIROVA qualitativ und technisch gleichwertige Produkte einsetzen, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
3.3 Bilder, Visualisierungen, Muster und Produktdarstellungen dienen, sofern nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil, der Veranschaulichung.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt SANIROVA rechtzeitig alle für Planung und Ausführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Genehmigungen zur Verfügung, soweit diese in seinem Verantwortungsbereich liegen.
4.2 Der Auftraggeber gewährleistet zu vereinbarten Terminen den Zugang zum Objekt und sorgt dafür, dass die Arbeitsbereiche frei zugänglich sind.
4.3 Soweit vereinbart oder für die Ausführung erforderlich, stellt der Auftraggeber Strom, Wasser und angemessene Möglichkeiten zur Materiallagerung unentgeltlich zur Verfügung.
4.4 Erkennbare Umstände, die die Leistung beeinflussen können, insbesondere verdeckte Schäden, bekannte Schadstoffe, Leitungen, statische Besonderheiten, Denkmalschutz, Eigentümergemeinschafts- oder Vermietervorgaben, sind SANIROVA mitzuteilen.
5. Nachunternehmer und Erfüllungsgehilfen
5.1 SANIROVA ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Nachunternehmer und sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
5.2 Vertragspartner des Auftraggebers bleibt bei einem mit SANIROVA geschlossenen Auftrag SANIROVA, soweit nicht ausdrücklich ein abweichender Direktvertrag mit einem Dritten vereinbart wird.
6. Änderungen, Nachträge und unvorhersehbare Umstände
6.1 Leistungsänderungen und zusätzliche Arbeiten werden vor Ausführung mit dem Auftraggeber abgestimmt, soweit nicht zur unmittelbaren Gefahrenabwehr zwingendes Handeln erforderlich ist.
6.2 Werden nach Vertragsabschluss Umstände erkennbar, die bei üblicher fachlicher Prüfung vorher nicht erkennbar waren und die eine zusätzliche oder geänderte Leistung erforderlich machen, informiert SANIROVA den Auftraggeber und unterbreitet, soweit erforderlich, einen Nachtrag.
6.3 Zusätzliche Leistungen werden nur vergütet, wenn hierfür eine vertragliche oder gesetzliche Grundlage besteht. Art und Preis der Nachtragsleistung sollen vor Ausführung in Textform festgehalten werden.
7. Termine, Ausführungsfristen und Behinderungen
7.1 Vereinbarte Ausführungszeiträume sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Im Übrigen handelt es sich um Plantermine.
7.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder nicht von SANIROVA zu vertretender Umstände, insbesondere außergewöhnlicher Witterung, behördlicher Maßnahmen, Lieferausfällen trotz ordnungsgemäßer Beschaffung, fehlender Mitwirkung des Auftraggebers oder unvorhersehbarer Baustellenbedingungen, verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
7.3 SANIROVA informiert den Auftraggeber über wesentliche Verzögerungen, sobald diese erkennbar sind.
8. Abnahme
8.1 Die Abnahme richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 640 BGB.
8.2 SANIROVA kann nach Fertigstellung die Abnahme verlangen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
8.3 Teilabnahmen können vereinbart werden, wenn abgeschlossene, selbständig nutzbare oder später nicht mehr ohne Weiteres prüfbare Teilleistungen vorliegen.
9. Preise, Abschlagszahlungen und Fälligkeit
9.1 Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit nicht gesetzlich etwas anderes gilt.
9.2 Soweit im Angebot ein Zahlungsplan, eine Anzahlung oder Abschlagszahlungen vorgesehen sind, ist dieser Zahlungsplan Vertragsbestandteil.
9.3 Fehlt eine besondere Zahlungsvereinbarung, gelten die gesetzlichen Regelungen. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu zahlen.
9.4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Verbraucherrechte wegen Mängeln oder Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.
10. Mängelrechte und Gewährleistung
10.1 Für Mängel gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Werkvertragsrechts.
10.2 SANIROVA ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die weiteren gesetzlichen Rechte des Auftraggebers, insbesondere Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz, bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen unberührt.
10.3 Keine Mängelansprüche bestehen für Schäden, die ausschließlich auf ungeeignete vom Auftraggeber vorgegebene oder bereitgestellte Materialien, auf Eingriffe Dritter oder auf Umstände außerhalb des von SANIROVA geschuldeten Leistungsbereichs zurückzuführen sind, sofern SANIROVA eine bestehende Prüf- oder Hinweispflicht erfüllt hat.
11. Haftung
11.1 SANIROVA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11.3 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeitende, Nachunternehmer und Erfüllungsgehilfen.
12. Kündigung durch den Auftraggeber
12.1 Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben unberührt. Insbesondere kann der Besteller einen Werkvertrag nach § 648 BGB grundsätzlich jederzeit bis zur Vollendung des Werkes kündigen.
12.2 Die Vergütungsfolgen einer Kündigung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen.
13. Widerrufsrecht für Verbraucher
13.1 Soweit ein Verbraucher einen Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen schließt und ihm gesetzlich ein Widerrufsrecht zusteht, beträgt die Widerrufsfrist grundsätzlich vierzehn Tage ab Vertragsschluss.
13.2 Zur Ausübung des Widerrufs genügt eine eindeutige Erklärung an SANIROVA GmbH, Kurfürstendamm 30, 10719 Berlin, E-Mail: info@sanirova.de.
13.3 Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass SANIROVA vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, kann bei einem späteren Widerruf Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen geschuldet sein. Bei vollständiger Vertragserfüllung kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen.
13.4 Das Muster-Widerrufsformular am Ende dieser AGB kann verwendet werden, ist aber nicht vorgeschrieben.
14. Datenschutz
14.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von SANIROVA.
14.2 Eine freiwillige Weitergabe einer nicht von SANIROVA übernommenen Projektanfrage an RENOVISTO erfolgt ausschließlich nach gesonderter Zustimmung und nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
15. Verbraucherstreitbeilegung
15.1 SANIROVA ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung im Einzelfall besteht.
15.2 Die gesetzlichen Informationspflichten nach Entstehen einer konkreten Verbraucherstreitigkeit bleiben unberührt.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Vertragssprache ist Deutsch.
16.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
16.3 Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Berlin Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
16.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anlage: Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular verwenden und an uns senden.
An: SANIROVA GmbH, Kurfürstendamm 30, 10719 Berlin, E-Mail: info@sanirova.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Leistung:
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Vertrag geschlossen am: _____________________________________
Name des/der Verbraucher(s): _________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _____________________________
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Datum: ______________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): __________________
(*) Unzutreffendes streichen.